Die Vergütung nach dem Erneuerbarem Energien Gesetz ist fortschreitenden Kürzungen und Einschränkungen unterworfen. Mit neuen Betreiberkonzepten zur Eigenstromnutzung bleiben Photovoltaikanlagen auf eigenen und fremden Dächern dennoch wirtschaftlich: „Solarstromlieferungen vor Ort“ bieten Gebäudeeigentümer, Investoren und Solarunternehmen oft unerwartete win-win-Situationen: 20 Jahre Preisgarantie für Stromverbraucher, mindestens 100 Prozent Vergütung für Anlageneigentümer und weitere Aufträge für PV-Installateure.
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) Franken hat innovative Konzepte für den wirtschaftlichen Betrieb von Photovoltaik (PV)-Anlagen auf fremden Dächern entwickelt. Diese ermöglichen es, die Abzüge durch das „Marktintegrationsmodell“ und die EEG-Umlage zu vermeiden.
Drei Vertragskonstellationen stehen zur Verfügung: Das Modell „Dritte vor Ort beliefern“ kann vereinfacht als Stromlieferung verstanden werden, bei dem der kalkulierte Lieferpreis dem Anlagenbetreiber rechnerisch eine mindestens 100 %ige EEG-Volleinspeisung, meist aber deutlich mehr, ermöglicht. Allerdings ist für den durch Dritte verbrauchten Strom eine verringerte EEG-Umlage zu berücksichtigen. Um die EEG-Umlage gänzlich zu vermeiden, wurden im Besonderen die Modelle zur „Miete der Gesamtanlage“ und die „ideelle Teilmiete“ entwickelt.
„Dritte vor Ort beliefern“
Der Betreiber beabsichtigt, auf dem Grundstück des Grundstückseigentümers/ -pächters eine netzgekoppelte Solarstromanlage zu errichten. Nach Fertigstellung der gesamten Solarstromanlage wird der erzeugte Strom vorrangig auf dem Grundstück bzw. in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht und vom Grundstückseigentümer ein Nutzungsentgelt gezahlt.
Der nicht genutzte Strom wird in das öffentliche Netz des zuständigen Netzbetreibers eingespeist und gemäß § 32 EEG vergütet. Hierdurch kann der Grundstückseigentümer vom Betreiber kostengünstig den mit der Solaranlage produzierten Strom beziehen und seinen Strombezug aus dem öffentlichen Netz verringern. Der Stromlieferpreis wird entweder frei kalkuliert oder an der EEG-Vergütung orientiert und bleibt entweder über die Vertragslaufzeit konstant oder es werden moderate jährliche Lieferpreiserhöhungen von z.B.1 % vereinbart.
„PV-Anlage mieten“
Für das Konzept „PV-Anlage mieten“ gilt ebenfalls das Mindestziel der „rechnerischen Volleinspeisung mit voller EEG Vergütung“. Neben den Abzügen des Marktintegrationsmodells wird nun aber zusätzlich die EEG-Umlage vermieden. Der Anlageneigentümer vermietet dem Grundstückseigentümer eine netzgekoppelte Solarstromanlage mit dem Zweck, den von der PV-Anlage erzeugten Strom im Wege des „Eigenverbrauchs“ in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst zu verbrauchen und für den Rest des Stroms Einspeisevergütung zu erlangen. Die Miete für die Nutzung der Anlage („PV-Miete“) wird auf der Grundlage des prognostizierten Ertrages ermittelt und verändert sich prinzipiell nicht. Der Grundstückseigentümer ist „Betreiber“ der Anlage im Sinne des Energierechts mit Anspruch auf EEG-Vergütung. Er muss für die entsprechenden Anmeldungen bei der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber sorgen, einschließlich der verschiedenen Pflichten des EEG nachkommen. Intern kann er jedoch umfassend vom Vermieter unterstützt werden: Ist der Anlageneigentümer ein erfahrenes Solarunternehmen, kann der Grundstückseigentümer durch eine entsprechende Wartungs- und Dienstleistungsvereinbarung „Full Service“ erhalten. Das technische Betriebsrisiko der Anlage wird somit dem „investierenden Solarprofi“ zugewiesen, der sich um alle technischen Belange zu kümmern hat. Der Grundstückseigentümer trägt prinzipiell das Risiko eines Mehr- oder Minderertrages der Anlage mit. Im Kern bleibt das wirtschaftliche Betriebsrisiko immer beim Mieter: Erfüllt beispielsweise der Vermieter der Anlage seine Verpflichtungen nicht und kann Schadensersatz – im Falle einer Insolvenz– nicht durchgesetzt werden, kann es für den Grundstückseigentümer zum Ernstfall kommen. Allerdings kann er dann die Miete einbehalten. Es empfiehlt es sich in jedem Fall für den Grundstückseigentümer entsprechende Versicherungen (z.B. Haftpflichtversicherung, Vollkasko) selbst abzuschließen.
Best-Practise Beispiel 1 - „PV-Anlage mieten“ |
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Standort: |
Zwerchallee 17, 55120 Mainz |
Gebäude/Nutzungszweck: |
Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz (Eigenbetrieb der Stadt) |
Kontakt: |
UrStrom eG, info@urstrom.com |
Vertrag: |
PV-Mieten-Vertrag nach DGS Konzept mit Anpassungen |
Prognostizierter Ertrag: |
28.166 kWh/a |
prognostizierte EV-Quote: |
90 % |
vereinbarte Miete: |
4.200 € |
Strombezugskosten: |
0,1684 Netto |
Laufzeit: |
20 Jahre |
Inbetriebnahme: |
12/2013 |
Netzbetrieber vor Ort |
Stadtwerke Mainz Netze GmbH |
Allgemeine Angaben zur PV-Anlage: |
30 kWp |
Best-Practise Beispiel 2 - „PV-Anlage mieten“ |
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Standort: |
Allersberger Straße 120, 90461 Nürnberg |
Gebäude/Nutzungszweck: |
Südstadtbad Nürnberg (Eigenbetrieb der Stadt) |
Kontakt: |
VR Bürgerenergie Fürth eG |
Vertrag: |
PV-Mieten-Vertrag nach |
Prognostizierter Ertrag: |
72.200 kWh/a |
prognostizierte EV-Quote: |
100 % |
vereinbarte Miete: |
k.A. |
Strombezugskosten: |
k.A. |
Laufzeit: |
20 Jahre |
Inbetriebnahme: |
10/2013 |
Netzbetrieber vor Ort |
N-ERGIE Netz GmbH |
Allgemeine Angaben zur PV-Anlage: |
76 kWp |
„Teilanlagenmiete“
Auch bei der Teilanlagenmiete beabsichtigt der Anlageneigentümer auf einem fremden Grundstück eine netzgekoppelte Solarstromanlage zu errichten. Die Ansätze „Dritte vor Ort beliefern“ und „PV-Anlagen mieten“ werden dabei gewissermaßen kombiniert. Die Teilanlagenmiete ermöglicht ebenfalls die Abzüge des Marktintegrationsmodells und die EEG-Umlage zu vermeiden. Der Anlageneigentümer vermietet dem Grundstückseigentümer einen ideellen Anteil der Anlage zur Mitnutzung, der seinem prognostizierten Eigenverbrauchsanteil entspricht. Hierdurch kann der Grundstückseigentümer kostengünstig den mit der Solaranlage produzierten Strom beziehen und seinen Strombezug aus dem öffentlichen Netz verringern. Der dem Anlageneigentümer zustehende Teil des Stroms wird in das öffentliche Netz des zuständigen Netzbetreibers eingespeist. EEG-Umlage fällt nicht an, denn der Grundstückseigentümer ist (Teil-)Mieter der Anlage und dadurch selbst (Mit-)Betreiber der Anlage, so dass der Strom nicht an Dritte geliefert, sondern im Wortsinne „selbst“ verbraucht wird. Die Miete für die Mitnutzung der Anlage („PV-Miete“) entspricht mindestens der rechnerischen EEG-Vergütung für die selbst genutzte Strommenge.
Best-Practise Beispiel 1 - „Teilanlagenmiete“ |
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Standort: |
49453 Hemsloh bei Bremen |
Gebäude/Nutzungszweck: |
Reitstall / Scheune mit Leitung zu Wohngebäude auf gleichem Grundstück |
Kontakt: |
solsellutions GmbH, saad@solsellutions.de |
Vertrag: |
PV-Teilmieten-Vertrag nach |
Prognostizierter Ertrag: |
39.600 kWh/a |
prognostizierte EV-Quote: |
10 % |
vereinbarte Miete: |
k.A. |
Strombezugskosten: |
k.A. |
Laufzeit: |
k.A. |
Inbetriebnahme: |
06/2013 |
Netzbetrieber vor Ort |
Netzbetreiber Westnetz GmbH |
Allgemeine Angaben zur PV-Anlage: |
44,16 kW |
Best-Practise Beispiel 2 - „Teilanlagenmiete“ |
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Standort: |
76870 Kandel |
Gebäude/Nutzungszweck: |
Wirtschaftsgebäude |
Kontakt: |
k.A. |
Vertrag: |
PV-Teilmieten-Vertrag nach |
Prognostizierter Ertrag: |
k.A. |
prognostizierte EV-Quote: |
10 % |
vereinbarte Miete: |
k.A. |
Strombezugskosten: |
0,2010 Netto |
Laufzeit: |
22 Jahre |
Inbetriebnahme: |
2012 |
Netzbetrieber vor Ort |
k.A. |
Allgemeine Angaben zur PV-Anlage: |
18,5 kWp |
DGS-Musterverträge
Die DGS Franken hat – mit finanzieller Unterstützung durch den Solarenergieförderverein Bayern e.V. – von der Kanzlei Nümann+Lang aus Karlsruhe Musterverträge für die „PV Strom Vor-Ort Vermarktung“ erstellen lassen. Über 600 Städte, Stadtwerke, Landkreise, Solarunternehmen, Energiegenossenschaften und Initiativen haben die DGS-Verträge bereits erworben:
- „Dritte vor Ort beliefern“: die Solarstromlieferung vor Ort
- „PV-Mitbenutzung“: die teilweise Miete einer PV-Anlage
- „PV-Anlage mieten“: die komplette Miete einer Anlage
Weitere Infos zu den Betreiberkonzepten und Musterverträgen unter
Stefan Seufert
Leiter der Solarakademie Franken, Mitglied des DGS Landesverband Franken
seufert@dgs-franken.de